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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111 Abs1;Rechtssatz
Ohne konkretes Eingehen auf ein von einer wasserrechtlichen Bewilligung berührtes Wasserbenutzungsrecht kann nicht geklärt werden, ob und in welchem Umfang allenfalls für die Zwecke des Konsenswerbers die Begründung von Zwangsrechten in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070221.X02Im RIS seit
17.03.2006