RS Vwgh 1987/3/10 86/18/0174

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Veröffentlicht am 10.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0121 E 10. April 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Zur entsprechenden Konkretisierung der als erwiesen angenommenen Tat gehört auch die Feststellung der genauen Tatzeit, die soweit wie möglich zu präzisieren ist (Hinweis E 10.7.1983, 82/04/0192).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180174.X03

Im RIS seit

18.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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