RS Vwgh 1987/3/10 86/18/0262

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Veröffentlicht am 10.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;
StVO 1960 §43 Abs4;
StVO 1960 §44 Abs1;

Rechtssatz

Durch die behördliche Anordnung "VZ gem § 52 Abs 10a und 10b (60 km) Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Straßenzug Lasallestraße - Reichsbrücke - Wagramerstraße von vorgartenstraße bis Donaustadtstraße für beide Fahrtrichtungen" ist dem Erfordernis der wörtlichen Bestimmung Rechnung getragen, da von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h für bestimmte Straßenzüge die Rede ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180262.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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