RS Vwgh 1987/3/11 86/01/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AVG §68 Abs1;
PaßG 1969 §28;
Sichtvermerkszwang Aufhebung Türkei 1955 Art1 Abs3;
Sichtvermerkszwang Aufhebung Türkei 1955 Art1 Abs4;
Sichtvermerkszwang Aufhebung Türkei 1955 Art3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, warum die Behörde nicht berechtigt war, ein Ansuchen um Erteilung eines Wiedereinreisesichtvermerkes nach § 28 PassG wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010213.X01

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten