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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, warum die Behörde nicht berechtigt war, ein Ansuchen um Erteilung eines Wiedereinreisesichtvermerkes nach § 28 PassG wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010213.X01Im RIS seit
11.04.2005