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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §16 Abs1 litd;Rechtssatz
Dauert das Überholen, das unmittelbar vor einem Schutzweg begonnen wurde, noch auf dem Schutzweg an, so ist es ohne Belang, ob dem Betroffenen ein Überholen "unmittelbar vor" allein oder in Verbindung mit "auf" dem Schutzweg zur Last gelegt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030208.X02Im RIS seit
11.03.1987