RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0150

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Veröffentlicht am 11.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1 impl;
AVG §8;
AVG §9;
VwGG §21 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dass die beschwerdeführende OHG im Verwaltungsverfahren unter einer von der im Handelsregister eingetragenen Firma abweichenden Parteibezeichnung aufgetreten war und sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der eingetragenen Firma bedient, lässt die Identität zwischen der Konzessionswerberin des Verwaltungsverfahrens und nunmehrigen Beschwerdeführerin unberührt. Der von der belangten Behörde und von der mitbeteiligten Partei geltend gemachte Zurückweisungsgrund liegt somit nicht vor.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030150.X01

Im RIS seit

05.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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