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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs1 impl;Rechtssatz
Dass die beschwerdeführende OHG im Verwaltungsverfahren unter einer von der im Handelsregister eingetragenen Firma abweichenden Parteibezeichnung aufgetreten war und sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der eingetragenen Firma bedient, lässt die Identität zwischen der Konzessionswerberin des Verwaltungsverfahrens und nunmehrigen Beschwerdeführerin unberührt. Der von der belangten Behörde und von der mitbeteiligten Partei geltend gemachte Zurückweisungsgrund liegt somit nicht vor.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030150.X01Im RIS seit
05.08.2005Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013