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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2Stammrechtssatz
Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im § 1 Abs 1 des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR dem Inkrafttreten dieses G entwickelten Arzneimittelbegriff ist kein Raum mehr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984100092.X02Im RIS seit
20.01.2005