RS Vwgh 1987/3/16 84/10/0092

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs3;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im § 1 Abs 1 des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR dem Inkrafttreten dieses G entwickelten Arzneimittelbegriff ist kein Raum mehr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984100092.X02

Im RIS seit

20.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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