RS Vwgh 1987/3/16 85/15/0300

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Die in einem Schreiben angestrebte Verfügung der Behörde, von einer bei ihren in einer Angelegenheit ihres öffentlichrechtlichen Wirkungsbereiches angelegten Akten befindlichen, von ihren Organen verfaßten Niederschrift - selbst wenn in dieser bloß nach Privatrecht zu beurteilende Erklärung festgehalten sind - eine Kopie herzustellen, gehört zu den Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises dieser Behörde iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150300.X02

Im RIS seit

16.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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