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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Sowohl die Abgabenbehörde bei der Vollziehung des GebG als auch der VwGH auf Grund von Beschwerden gegen letztinstanzliche Gebührenfestsetzungsbescheide haben den Ermessensgebrauch der Organe der Gebietskörperschaften in der betreffenden Angelegenheit des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG nicht zu prüfen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150300.X03Im RIS seit
16.03.1987