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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Rechtssatz
Bei der Aufteilung des Entgeltes für die Benützung von Minigolfanlagen auf gemäß § 10 Abs 2 Z 5 erster Satz UStG 1972 begünstigte und auf gemäß dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle nicht begünstigte Umsätze ist der zum Bestandobjekt gehörende, stillschweigend mitvermietete und insgesamt nicht untergeordnete Grund und Boden nicht etwa deswegen zu vernachlässigen , weil er sich unter einer Betriebsvorrichtung befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150255.X02Im RIS seit
16.03.1987Zuletzt aktualisiert am
12.10.2018