Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 8/1987, S 398;Rechtssatz
Nach stRsp ist unter einer Eingabe ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ua im Interesse eine Privatperson eine Verfügung (im konkreten Fall Herstellung und Zurverfügungstellung der Kopie einer Niederschrift) der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlaßt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150300.X01Im RIS seit
16.03.1987