RS Vwgh 1987/3/16 85/15/0300

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 8/1987, S 398;

Rechtssatz

Nach stRsp ist unter einer Eingabe ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ua im Interesse eine Privatperson eine Verfügung (im konkreten Fall Herstellung und Zurverfügungstellung der Kopie einer Niederschrift) der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlaßt werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150300.X01

Im RIS seit

16.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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