RS Vwgh 1987/3/16 87/10/0001

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Index

L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Tirol
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
LPolG Tir 1976 §14 lita;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach im Gegenstand die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens trotz Identifizierung des Besch bei Verlassen des Hauses anhand eines Personalausweises - nicht ausreichen, um von der Identität des Besch mit jener Person, die mit dem Zeugen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat, auszugehen.

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid" Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100001.X02

Im RIS seit

21.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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