RS Vwgh 1987/3/16 86/10/0093

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z5;
AVG §37;
AVG §45 Abs1;
LMG 1975 §18 Abs2;

Rechtssatz

Dass die Zufuhr von Vitaminen (oder ihrer Ausgangsstoffe) allgemein und damit auch das Vitamin A objektiv geeignet ist, mithin "nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient", den Zustand und die Funktionen des Körpers zu beeinflussen, liegt auf der Hand und bedarf deshalb keines weiteren Beweises (hier zur objektiven Zweckbestimmung des § 1 Abs 1 Z 5 AMG).

Schlagworte

Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100093.X02

Im RIS seit

11.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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