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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0104 E 16. April 1985 VwSlg 11745 A/1985 RS 10Stammrechtssatz
Erging an Beteiligte keine rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die sich gemäß § 42 AVG 1950 aus Unterlassung von Einwendungen ergebenden Rechtsfolgen, so bedeutet es einen Verstoß gegen die Manuduktionspflicht der Behörde, wenn der Verhandlungsleiter die betreffenden, rechtsfreundlich nicht vertretenen Beteiligten, deren gesamten Verhalten in der Verhandlung die Absicht zu entnehmen ist, sich mit der geplanten Betriebsanlage nicht abzufinden und am weiteren Verfahren als Parteien teilzunehmen, nicht darauf hinweist, dass ihre abgegebenen Erklärungen nicht geeignet sind, ihnen die angestrebte Parteistellung zu sichern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040198.X03Im RIS seit
23.09.2005