RS Vwgh 1987/3/17 84/05/0014

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Nicht angefochtene aufhebende Bescheide der Vorstellungsbehörde üben eine bindende Wirkung auch dann aus, wenn sie mit der materiellen Rechtslage nicht übereinstimmen.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984050014.X02

Im RIS seit

03.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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