Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Nicht angefochtene aufhebende Bescheide der Vorstellungsbehörde üben eine bindende Wirkung auch dann aus, wenn sie mit der materiellen Rechtslage nicht übereinstimmen.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984050014.X02Im RIS seit
03.09.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009