RS Vwgh 1987/3/17 87/05/0043

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Krnt 1969 §14 Abs1;
BauRallg;
VVG §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Sind im Zusammenhang mit einer baubehördlichen Bewilligung erteilte projektsändernde Auflagen, durch welche eine unzumutbare Geruchsbelästigung des Nachbarn verhindert werden soll, so mangelhaft konkretisiert, daß es nicht möglich ist, deren Einhaltung zu prüfen, werden subjektiv-öffentliche Nachbarrechte auf Gewährleistung dieses Immissionsschutzes verletzt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Auflagen BauRallg7Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050043.X11

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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