RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0137

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §53 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Ein Element des generell-abstrakten Tatbestandes des § 53 Abs 2 MEG ist die Bezugnahme auf Räume, in denen eich- oder überwachungspflichtige Gegenstände verwendet oder bereitgehalten werden. Es entspricht nicht den Anforderungen des § 44a lit a VStG 1950, wenn im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck gebracht wird, es seien eichpflichtige Gegenstände bereitgehalten worden, ohne zu umschreiben, worin das Bereithalten eichpflichtiger Gegenstände bestanden habe. Solcherart handelt es sich um die bloße Wiederholung der den generell-abstrakten Tatbestand des § 53 Abs 2 MEG betreffenden Worte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040137.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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