RS Vwgh 1987/3/17 87/05/0025

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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L80402 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Kärnten
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §10 Abs3;
VVG §1;
VVG §10 Abs2 lita;
VVG §10 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Vollstreckung eines gem § 10 Abs 3 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes erteilten Beseitigungsauftrages kommt nicht vor der rechtskräftigen Erledigung eines anhängigen Bewilligungsverfahrens betreffend die Ankündigungsanlagen in Betracht.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050025.X05

Im RIS seit

02.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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