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L80402 Altstadterhaltung Ortsbildschutz KärntenNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Vollstreckung eines gem § 10 Abs 3 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes erteilten Beseitigungsauftrages kommt nicht vor der rechtskräftigen Erledigung eines anhängigen Bewilligungsverfahrens betreffend die Ankündigungsanlagen in Betracht.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050025.X05Im RIS seit
02.03.2006