RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0223

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs3;

Rechtssatz

Scheint auf Bestellscheinen für Zeitungsabonnements lediglich die Unternehmensbezeichnung des Auftraggebers und nicht des Vermittlers auf, so ist dieser Umstand allein noch nicht geeignet, eine Änderung in der Annahme des auf der Seite des Vermittlers gegebenen Unternehmerrisikos herbeizuführen (Hinweis E 13.12.1979, 1046/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040223.X05

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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