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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs3;Rechtssatz
Scheint auf Bestellscheinen für Zeitungsabonnements lediglich die Unternehmensbezeichnung des Auftraggebers und nicht des Vermittlers auf, so ist dieser Umstand allein noch nicht geeignet, eine Änderung in der Annahme des auf der Seite des Vermittlers gegebenen Unternehmerrisikos herbeizuführen (Hinweis E 13.12.1979, 1046/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040223.X05Im RIS seit
21.06.2005