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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, inwieweit behebenden Bescheiden (welche im konkreten Fall nicht angefochten wurden) der Aufsichtsbehörde Bindungswirkung im fortgesetzten Verfahren des Gemeinderates zukommt.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050040.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013