RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2876/79 E 5. Dezember 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr die Tätigkeit entfaltet wird, wer also das mit der Ausübung der Tätigkeit verbundene Unternehmerrisiko trägt, ist nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Momente und nicht allein nach den äußeren rechtlichen Formen zu beurteilen, in denen sich diese Tätigkeit abspielt. (Hinweis auf E vom 2.3.1977, 1880/76, VwSlg 9263 A/1977)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040223.X03

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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