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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2876/79 E 5. Dezember 1980 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage, auf wessen Rechnung und Gefahr die Tätigkeit entfaltet wird, wer also das mit der Ausübung der Tätigkeit verbundene Unternehmerrisiko trägt, ist nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Momente und nicht allein nach den äußeren rechtlichen Formen zu beurteilen, in denen sich diese Tätigkeit abspielt. (Hinweis auf E vom 2.3.1977, 1880/76, VwSlg 9263 A/1977)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040223.X03Im RIS seit
21.06.2005