RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0210

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
GewO 1973 §340 Abs6;
GewO 1973 §340;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0020 E 24. September 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Abgesehen von den Fällen des § 340 Abs 6 GewO 1979 (Einbringung einer Gewerbeanmeldung vor der rechtskräftigen Erteilung einer erforderlichen Nachsicht oder einer erforderlichen Gleichstellung gem § 14 Abs 2) müssen alle Voraussetzungen für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung vorliegen (Hinweis E 22.11.1978 2246/77, VwSlg 9697 A/1978).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040210.X02

Im RIS seit

17.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten