RS Vwgh 1987/3/17 87/04/0023

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §358 Abs1;
GewO 1973 §77;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren zur Entscheidung über die Genehmigung einer Betriebsanlage haben die Nachbarn auf der Grundlage des §§ 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 und 5, 77 Abs 1 und 2 und 356 Abs 3 GewO 1973 das Recht, sei es durch die Erteilung von Auflagen anlässlich der Erteilung der Genehmigung, sei es durch die Versagung der Genehmigung, vor Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen geschützt zu werden. Ein Recht darauf, dass über die Berufung der an der Errichtung und dem Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage interessierten Personen eine Sachentscheidung, ergeht, steht den Nachbarn ebenso wenig NICHT zu (Hinweis auf B vom 27.2.1981, 82/04/0007, B v. 5.3.1982, 81/04/0250), wie darauf, dass über einen Feststellungsantrag des Inhaltes einer Anlage iSd zweiten Satzes des § 358 Abs 1 GewO 1973 ein Feststellungsbescheid nicht erlassen wird. (Hinweis auf E vom 18.2.1983, 82/04/0103)

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040023.X01

Im RIS seit

26.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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