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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die anlässlich der (im Rahmen des Parteiengehörs erfolgten) Kenntnisnahme eines Beweismittels durch die Partei abgegebene Erklärung, sie "gebe dazu keine Stellungnahme ab" ist im Sinne eines Verzichtes auf die Erstattung einer Gegenäußerung zu verstehen.
Schlagworte
Parteiengehör Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050041.X01Im RIS seit
06.03.2006