RS Vwgh 1987/3/17 87/05/0041

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die anlässlich der (im Rahmen des Parteiengehörs erfolgten) Kenntnisnahme eines Beweismittels durch die Partei abgegebene Erklärung, sie "gebe dazu keine Stellungnahme ab" ist im Sinne eines Verzichtes auf die Erstattung einer Gegenäußerung zu verstehen.

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050041.X01

Im RIS seit

06.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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