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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §370 Abs2;Rechtssatz
§ 370 Abs 2 GewO 1973 enthält eine im § 9 VStG als zulässig erklärte besondere Regelung. Voraussetzung für die Anwendung des § 370 Abs 2 GewO ist der Bestand einer Gewerbeberechtigung und die Bestellung eines den gewerberechtlichen Vorschriften entsprechenden Geschäftsführers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040210.X01Im RIS seit
17.03.1987