RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0210

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §370 Abs2;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

§ 370 Abs 2 GewO 1973 enthält eine im § 9 VStG als zulässig erklärte besondere Regelung. Voraussetzung für die Anwendung des § 370 Abs 2 GewO ist der Bestand einer Gewerbeberechtigung und die Bestellung eines den gewerberechtlichen Vorschriften entsprechenden Geschäftsführers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040210.X01

Im RIS seit

17.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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