RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1880/76 E 2. März 1977 VwSlg 9263 A/1977 RS 2

Stammrechtssatz

Der Wortlaut "Rechnung und Gefahr" im § 1 Abs 3 GewO 1973 ist in seinem Zusammenhang zu verstehen und umschreibt danach das Selbständigkeitsmerkmal der Tragung des unternehmensinternen Risikos, das im Sinne dieser Gesetzesbestimmung immer auch ein Tätigsein Gewerbetreibenden auf eigene Rechnung miterfasst (Hinweis E 21.10.1970 1765/69, sowie EB 395 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nr XIII GkP).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040223.X02

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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