RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0188

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §102 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Weder die Unmöglichkeit des Abwiegens der Holzladung noch die Unmöglichkeit das Gewicht der Beladung auf einen LKW exakt zu schätzen schließen das Verschulden des Lenkers bei einer auffälligen Überladung aus (hier: Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes von 38.000 kg um 2.800 kg).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030188.X03

Im RIS seit

18.03.1987

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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