RS Vwgh 1987/3/18 86/09/0044

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Rechtssatz

Die Eignung als Bevollmächtigter kommt im Hinblick auf das Erfordernis der Eigenberechtigung nur physischen Personen zu.

Schlagworte

Vertretungsbefugter physische Person Eigenberechtigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090044.X01

Im RIS seit

06.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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