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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273a Abs1;Rechtssatz
Berührt die vom Gericht verfügte Bestellung eines Sachwalters die Geschäftsfähigkeit der Partei nur in einer einzelnen gerichtlichen Angelegenheit (hier: Kündigung eines Bestandvertrages), so ist die Zustellung eines Berufungsbescheides in einer Verwaltungsangelegenheit (hier: betreffend Pflegegebühren für die Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus) unmittelbar an die Partei nicht rechtswidrig.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht SachwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090029.X02Im RIS seit
18.03.1987