RS Vwgh 1987/3/18 86/09/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1987
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273a Abs1;
AVG §9 idF 1983/136;
ZustG §13 Abs1;

Rechtssatz

Berührt die vom Gericht verfügte Bestellung eines Sachwalters die Geschäftsfähigkeit der Partei nur in einer einzelnen gerichtlichen Angelegenheit (hier: Kündigung eines Bestandvertrages), so ist die Zustellung eines Berufungsbescheides in einer Verwaltungsangelegenheit (hier: betreffend Pflegegebühren für die Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus) unmittelbar an die Partei nicht rechtswidrig.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht Sachwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090029.X02

Im RIS seit

18.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten