RS Vwgh 1987/3/18 87/09/0031

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §19 Abs1;
AuslBG §20 Abs3;
AuslBG §21;
AuslBG §3;
AuslBG §4;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/09/0183 B 17. Dezember 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Der Arbeitnehmer ist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde gegen den auf Grund des Antrages bzw. der Berufung des Arbeitgebers erlassenen abweisenden Bescheid über eine Beschäftigungsbewilligung nicht berechtigt. (Hinweis auf B 4.7.1984, 84/09/0131)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090031.X02

Im RIS seit

10.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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