RS Vwgh 1987/3/18 84/13/0268

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §229;

Rechtssatz

Selbst wenn Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben worden sein sollten, wäre das Finanzamt berechtigt und verpflichtet, gemäß § 229 BAO einen Rückstandsausweis auszufertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130268.X02

Im RIS seit

18.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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