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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn bei auffälliger Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts kein Sachverständigengutachten über die Zumutbarkeit der Überprüfung durch den Kraftfahrzeuglenker eingeholt wurde.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030188.X05Im RIS seit
18.03.1987Zuletzt aktualisiert am
06.06.2012