RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §102 Abs1;

Rechtssatz

Es liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn bei auffälliger Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts kein Sachverständigengutachten über die Zumutbarkeit der Überprüfung durch den Kraftfahrzeuglenker eingeholt wurde.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der BeiziehungBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030188.X05

Im RIS seit

18.03.1987

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten