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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0213 E 17. September 1986 RS 1 (hier: Friedhofsänger)Stammrechtssatz
Eine Tätigkeit kann - unabhängig vom Charakter der Veranstaltung, in deren Rahmen sie erbracht wird, - künstlerisch sein, wenn derjenige, der die Tätigkeit ausübt, eine entsprechende Begabung aufweist. Eine solche Begabung ersetzt die Absolvierung eines fachspezifischen Hochschulstudiums als Erfordernis für die Bejahung der Künstlereigenschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130135.X01Im RIS seit
18.03.1987