RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0198

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Für die Klärung der Frage, ob der Lenker den Fahrstreifenwechsel angezeigt hat oder nicht, kann durch einen Lokalaugenschein nichts gewonnen werden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinBeweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030198.X04

Im RIS seit

30.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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