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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Für die Klärung der Frage, ob der Lenker den Fahrstreifenwechsel angezeigt hat oder nicht, kann durch einen Lokalaugenschein nichts gewonnen werden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinBeweismittel AugenscheinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030198.X04Im RIS seit
30.08.2005Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013