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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §16 Abs1 litc;Rechtssatz
Geradeaus fahrende Fahrzeuge können von einem schneller nachkommenden, zum Zwecke des Linksabbiegens links eingeordneten und nach links einbiegenden Fahrzeuglenker überholt werden, da diese von den Ausnahmefällen des § 2 Abs 1 Z 29 StVO nicht erfasst werden (Hinweis E 27.1.1966, 0674/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030210.X01Im RIS seit
30.08.2005