RS Vwgh 1987/3/18 87/09/0031

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §19 Abs1;
AuslBG §20 Abs3;
AuslBG §21;
AuslBG §3;
AuslBG §4;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/09/0183 B 17. Dezember 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kommt nur dem Arbeitgeber zu; dem Ausländer kommt iSd § 21 AuslBG lediglich beschränkte Parteistellung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090031.X01

Im RIS seit

10.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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