RS Vwgh 1987/3/18 86/09/0029

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
BAO §293 impl;
VwGG §43 Abs7 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1631/73 E 28. Februar 1974 RS 3

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd § 62 Abs 4 AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielmehr mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090029.X01

Im RIS seit

18.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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