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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §19 Abs1;Rechtssatz
Eine Beschwerde gegen einen Bescheid, der an eine protokollierte Einzelfirma und damit an die physische Person des Unternehmers gerichtet ist, kann nicht von einer in der Folge gegründeten Kommanditgesellschaft rechtens erhoben werden, da eine Gesamtrechtsnachfolge iSd § 19 Abs 1 BAO bei
"Einbringung" einer protokollierte Einzelfirma in eine KG nicht vorliegt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985160088.X01Im RIS seit
19.03.1987