RS Vwgh 1987/3/19 84/06/0184

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Die "Einarbeitung" der Meinung der für das Amt für Umweltschutz tätigen Organe als Auflagen in dem Spruch des baubehördlichen Bescheides stellt jedenfalls keine Begründung iSd Vorschrift des § 58 Abs 2 AVG 1950 dar.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984060184.X03

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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