RS Vwgh 1987/3/19 85/06/0062

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

Baurecht - Stmk
L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1
BauRallg
B-VG Art15

Rechtssatz

Ist eine bauliche Anlage jedenfalls baupolizeilich bewilligungspflichtig, ist es ohne Bedeutung, ob die Anlage auch einer gewerbebehördlichen Bewilligung bedarf oder nicht.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060062.X04

Im RIS seit

20.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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