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Baurecht - StmkNorm
AVG §1Rechtssatz
Ist eine bauliche Anlage jedenfalls baupolizeilich bewilligungspflichtig, ist es ohne Bedeutung, ob die Anlage auch einer gewerbebehördlichen Bewilligung bedarf oder nicht.
Schlagworte
sachliche Zuständigkeit Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985060062.X04Im RIS seit
20.08.2021Zuletzt aktualisiert am
20.08.2021