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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/02/0184 E 21. September 1984 RS 2Stammrechtssatz
Bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen ist im Spruch des Bescheides die Fahrtrichtung nur dann anzugeben, wenn bezüglich beider Fahrtrichtungen verschiedene Höchstgeschwindigkeiten verordnet sind oder wenn die Sprengelgrenze einer Strafbehörde auf der Mitte der Fahrbahn ist. (Hinweis auf E vom 19.2.1982, 81/02/0321).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020185.X01Im RIS seit
30.09.2005