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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Besprechung in:ZAS 1988/4, S 137;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0985/53 E 26. Oktober 1954 VwSlg 3537 A/1954 RS 4Stammrechtssatz
Nach § 69 Abs 1 lit c AVG ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines Verfahrens dann, wenn der Bescheid von einer Vorfrage abhängig war und nachträglich über die Vorfrage in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde, stattzugeben, gleichviel, ob die Behörde nach Bewilligung der Wiederaufnahme zu einem anderen Bescheid kommen kann oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080239.X04Im RIS seit
28.09.2005Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011