RS Vwgh 1987/3/19 86/08/0239

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §69 Abs1 litc;

Beachte

Besprechung in:ZAS 1988/4, S 137;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0985/53 E 26. Oktober 1954 VwSlg 3537 A/1954 RS 4

Stammrechtssatz

Nach § 69 Abs 1 lit c AVG ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines Verfahrens dann, wenn der Bescheid von einer Vorfrage abhängig war und nachträglich über die Vorfrage in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde, stattzugeben, gleichviel, ob die Behörde nach Bewilligung der Wiederaufnahme zu einem anderen Bescheid kommen kann oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080239.X04

Im RIS seit

28.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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