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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §11;Rechtssatz
Es stellt keinen triftigen Grund für die Auflösung eines Dienstverhältnisses dar, wenn der Bfr, der als Stanzer einer Firma zugewiesen und dort auch als solcher verwendet wurde, sein Probedienstverhältnis nach drei Stunden auflöst, weil er etwa nur die Beschäftigung als Mechaniker für zumutbar hält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080007.X01Im RIS seit
16.05.2006