RS Vwgh 1987/3/19 86/08/0007

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §11;

Rechtssatz

Es stellt keinen triftigen Grund für die Auflösung eines Dienstverhältnisses dar, wenn der Bfr, der als Stanzer einer Firma zugewiesen und dort auch als solcher verwendet wurde, sein Probedienstverhältnis nach drei Stunden auflöst, weil er etwa nur die Beschäftigung als Mechaniker für zumutbar hält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080007.X01

Im RIS seit

16.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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