RS Vwgh 1987/3/19 84/06/0184

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BauRallg;
ROG Tir 1984 §12 Abs1;

Rechtssatz

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war die Klärung der Frage, ob das Cafe seinem Betriebstypus nach die in § 12 Abs 1 zweiter Satz Tiroler ROG genannten Emissionen befürchten lässt. In diesem Projektsgenehmigungsverfahren wäre es einem technischen Sachverständigen oblegen, über Art und Umfang vor Immissionen eines Vergleichsbetriebes Befunde aufzunehmen und hieraus Schlüsse zu ziehen. Über die Auswirkungen dieser Immissionen hätte ein medizinischer Sachverständiger ein Gutachten zu erstatten.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984060184.X02

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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