Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §1;Rechtssatz
Dem Umstand, dass Sanitärräume von der Gewerbebehörde bereits genehmigt worden sein sollen, kommt im Bauverfahren keine Bedeutung zu, zumal jenem Bewilligungsverfahren andere rechtliche Kriterien zu Grunde liegen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060177.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009