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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Legt die Behörde ihrer Entscheidung in freier Beweiswürdigung ein bestimmtes Gutachten zugrunde, so ist die nachprüfende Kontrolle dieses Vorganges durch den VwGH darauf beschränkt, ob ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt bzw ob die Erwägungen der belangten Behörde den Denkgesetzen, somit auch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen kann.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Sachverhalt Verfahrensmängel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160256.X04Im RIS seit
19.03.1987