RS Vwgh 1987/3/19 86/08/0239

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §357;
AVG §38;
AVG §68 Abs1;
BSVG §182;

Beachte

Besprechung in:ZAS 1988/4, S 137;

Rechtssatz

Einer bescheidmäßigen Feststellung der Beitragsgrundlagen für einen bestimmten Zeitraum durch die SVA der Bauern steht unter dem Gesichtspunkt der "entschiedenen Sache" nicht ein Leistungsbescheid dieses Versicherungsträgers entgegen, in dem von ihm in der Bescheidbegründung die Höhe dieser Beitragsgrundlagen als Vorfrage für die Höhe der Bemessungsgrundlage beurteilt wurde.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080239.X01

Im RIS seit

28.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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