Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357;Beachte
Besprechung in:ZAS 1988/4, S 137;Rechtssatz
Einer bescheidmäßigen Feststellung der Beitragsgrundlagen für einen bestimmten Zeitraum durch die SVA der Bauern steht unter dem Gesichtspunkt der "entschiedenen Sache" nicht ein Leistungsbescheid dieses Versicherungsträgers entgegen, in dem von ihm in der Bescheidbegründung die Höhe dieser Beitragsgrundlagen als Vorfrage für die Höhe der Bemessungsgrundlage beurteilt wurde.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080239.X01Im RIS seit
28.09.2005Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011