RS Vwgh 1987/3/19 85/06/0014

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
VwGG §41 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0413/75 E 30. Juni 1975 RS 6

Stammrechtssatz

Der Eintritt der Präklusion enthebt die Behörde objektiv nicht von der Verpflichtung die Gesetze anzuwenden. Eine allfällige Verletzung der objektiven Rechtsordnung kann jedoch von den präkludierten Parteien im Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden, weil sie durch den Eintritt der Präklusion ihre prozessialen Rechte verloren haben.

Schlagworte

Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060014.X04

Im RIS seit

08.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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