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Baurecht - SlbgNorm
AVG §68 Abs3Rechtssatz
Ein Bescheid kann nur durch einen Bescheid, nicht jedoch durch eine schriftliche Information an einen Verfahrensbeteiligten aufgehoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985060210.X02Im RIS seit
25.08.2021Zuletzt aktualisiert am
25.08.2021