RS Vwgh 1987/3/19 85/06/0210

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

Baurecht - Slbg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3

Rechtssatz

Ein Bescheid kann nur durch einen Bescheid, nicht jedoch durch eine schriftliche Information an einen Verfahrensbeteiligten aufgehoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060210.X02

Im RIS seit

25.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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