RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0059

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Diktion, es habe mit Grund angenommen werden können, der Besch habe sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden, bringt nichts anderes als die vom Gesetz geforderte Voraussetzung für einen Alkotest, es müsse die Alkoholbeeinträchtigung "vermutet werden" können, zum Ausdruck.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020059.X02

Im RIS seit

13.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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